Verkehrsrecht
Mit dem Verkehrsrecht, insbesondere dem Verkehrsunfallrecht, besteht aufgrund des persönlichen Bezuges von Herrn RA Ulrich Kugler eine lange Tradition. Seine Familie stammt aus der Kfz-Branche und daher ist er mit den dementsprechenden Marktmechanismen vertraut und kennt die entsprechenden Firmen, Sachverständigen und sonstige maßgebliche Personen und Institutionen seit Jahrzehnten.
Die Beschäftigung mit dem Verkehrsrecht zerfällt in einer großen Einteilung in die beiden Rechtsgebiete Verkehrsstrafrecht-Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Verkehrszivilrecht.
Wichtige Tätigkeitsgebiete sind hierbei die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verkehrsstrafverfahren, die Vertretung in Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten, Abwicklung von Verkehrsunfallsachen und insbesondere die Bearbeitung von Sach- und Personenschäden im Straßenverkehr.
Aufgrund seiner Niederländisch-Kenntnisse ist Herr Rechtsanwalt Kugler häufig auch kontaktierter Ansprechpartner für deutsch-niederländische Rechtsangelegenheiten. Herr RA Kugler ist seit über 20 Jahren Mitglied der Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung, deren Vorstand er zehn Jahre lang angehörte. Er kann diesbezüglich auf viele Kontakte zurückgreifen, falls deutsche oder niederländische Bürger Fragestellungen haben.
Seit dem Jahr 2016 ist Herr RA Kugler auch als Dozent für Verkehrsrecht uns Verkehrsstrafrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW am Standort Mülheim an der Ruhr tätig.
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Kugler hat sich bereits während seines Studiums im Referendariat und seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht beschäftigt.
Bereits im Jahr 2001 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Die Tätigkeit im Strafrecht ist sehr umfassend, allerdings bearbeitet Herr Rechtsanwalt Kugler insbesondere und speziell Verkehrsstrafsachen, Betäubungsmitteldelikte, Steuerstrafsachen sowie Jugendstrafsachen.
Selbstverständlich sind durch die langjährige Tätigkeit im Strafrecht und die Fachanwaltstätigkeit sowie die regelmäßige fachspezifische Fortbildung sämtliche anderen strafrechtlichen Rechtsgebiete als präsent vorauszusetzen.
Herr RA Kugler vertritt sowohl Privatpersonen als auch Firmen und deren Organe in erstinstanzlichen Verfahren, hat sich aber auch auf Berufungsverfahren, Rechtsbeschwerdeverfahren und Revisionen spezialisiert.